Insbesondere bei problemlosen Forderungen kann das gerichtliche Mahnverfahren gegenüber einem Prozess erhebliche Zeiteinsparungen mit sich bringen. Je nach Verfahrensverlauf kann bereits 5-6 Wochen nach erster Antragstellung der Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Darüber hinaus erspart man sich insbesondere bei kleineren Streitwerten (bis 600,00 €) das meist lästige und erst recht zeitaufwändige Streitschlichtungsverfahren, das Zulässigkeitsvoraussetzung für einen ordentlichen Prozess vor Gericht ist. Allein aus diesem Grunde bieten sich die Mahnverfahren auch in problematischeren Fällen an, um sich ein persönliches Erscheinen bei der (meist erfolglosen Streitschlichtung) zu ersparen und sofort in den Rechtsstreit übergehen zu können.
Neben der Zeit- ist aber insbesondere die Kostenersparnis hervorzuheben, die ein gerichtlichen Mahnverfahren im Vergleich zum teuren Urteilsverfahren mit sich bringt.
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